Neue Entscheidung zur im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

Autor: Herr Frank Lindner

vom: 28.03.2007

Nach der aktuellen Entscheidung des OLG München vom 29.01.2007 (Az. 4 St RR 222/06) liegt keine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor, wenn eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis noch während der in Deutschland verhängten Sperrfrist erteilt wurde, und erst nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland Fahrzeuge geführt werden.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis in dem anderen Mitgliedsstaat der EU nur deshalb erworben wurde, um die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug zu umgehen.

Es kommt also für die strafrechtliche Beurteilung nicht darauf an, ob die Fahrerlaubnis im Wege des „Führerscheintourismus“ erworben wurde. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt im geschilderten Fall gerade nicht vor.

Frank Lindner
Rechtsanwalt

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