Der Vermieter darf die Anpassung der Miete an die ortsübliche Miete nach billigem Ermessen im Gewerberecht auch formularmäßig vereinbaren
Autor: RAin Olena Pekarskavom: 06.07.2012
BGH, Urteil vom 9. Mai 2012 - XII ZR 79/10
Der BGH hat mit Urteil vom 09.05.2012 nun klargestellt, dass das Anpassungsrecht des Vermieters an die ortsübliche Miete nach billigem Ermessen auch vormularmäßig vereinbart werden darf.
Laut der Entscheidung hält zwar der BGH an seiner Rechtsprechung dahingehend fest, dass das Transparenzgebot bei einer Mietanpassungsklausel eine verständliche Formulierung, die insbesondere den Anlass der Mietänderung, die Bezugsgrößen sowie den Umfang der Mietanpassung umschreibt, erfordert.
Allerdings erfüllt die Klausel, die dem Vermieter erlaubt, die vereinbarte Miete an die ortsübliche Miete nach billigem Ermessen anzupassen, die Anforderungen des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB an die Bestimmtheit und Transparenz in den Formularverträgen.
Mit dieser Entscheidung können Vermieter bei entsprechender rechtlicher Gestaltung schnell auf die Änderungen auf dem Markt reagieren.
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RAin Olena Pekarska






