Anspruch auf Verzinsung der Prozesskosten während des Verfahrens

Autor: RAin Morena Meyer

vom: 15.04.2012


© Alterfalter - Fotolia.com

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2012, AZ: 26 U 11/11

Grundsätzlich muss derjenige, der eine Klage bei Gericht einreicht, den Prozess vorfinanzieren. Damit die Klage überhaupt der Gegenseite zugestellt wird, ist der Kläger verpflichtet, die Gerichtskosten an die Gerichtskasse einzuzahlen. Obsiegt der Kläger, bekommt er die Gerichtskosten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens von dem Beklagten erstattet. Ferner bekommt der Kläger gem. § 104 ZPO die eingezahlten Gerichtskosten verzinst, jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Kostenfestsetzungsgesuches bei Gericht.

Der Kläger erleidet jedoch durch die Vorfinanzierung der Gerichtskosten einen Zinsschaden bereits ab dem Zeitpunkt der Einzahlung der Gerichtskosten. Gerade im Bereich des Baurechts haben Prozesse eine lange Verfahrensdauer und hohe Streitwerte, so dass dieser Zinsschaden hier durchaus eine beträchtliche Höhe erreichen kann.

Nunmehr wurde durch das OLG Frankfurt entschieden, dass der Kläger einen Anspruch auf eben diesen Zinsschaden als Verzugsschaden hat. Der Anspruch besteht in dem Umfang, der dem Verhältnis des Obsiegens in der Hauptsache entspricht. Diese Entscheidung, die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung hat, dürfte auch auf die Kosten des eigenen Anwalts übertragbar sein, die der Kläger ebenfalls vorauszahlen muss und ist natürlich auch außerhalb des Baurechts anwendbar.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig. Selbstverständlich werden wir Sie über weitere Entscheidungen in dieser Sache informieren.

Morena Meyer
Rechtsanwältin

Aktuelles

OLG München erschwert PKH für Insolvenzverwalter

Beschluss vom 05.04.2013, Az. 5 U 1051/13

BGH kippt Ausschlussklauseln der Rechtsschutzversicherer bei Anlegeransprüchen

BGH Az. IV ZR 84/12; IV ZR 174/12

Mietrechtsreform zum 01.05.2013 in Kraft getreten

Zahlreiche Änderungen sind zu berücksichtigen!

Planungsfehler und Baumangel: Ausgleichsanspruch verjährt vor Mängelrüge!


 
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.05.2012 – 13 U 146/10

Wettbewerbstätigkeit während Freistellung nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages



 
BAG, Urteil vom 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

Montranus-Fonds / Ansprüche gegen Helaba Dublin und/oder Berater sind möglich

 
Widerrufsbelehrungen zum Darlehensvertrag nach OLG München, OLG Frankfurt und OLG Stuttgart, unwirksam, Anlageberater haftet bei verschwiegenen kick-backs, OLG Celle

Ansatz von Eigenleistungen des Vermieters



BGH Urteil vom 14. November 2012 - VIII ZR 41/12


Berlinghoff Rechtsanwälte