RA Sebastian Koch jetzt auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Autor: RA Sebastian Kochvom: 12.03.2012
RA Sebastian Koch wurde von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt / Main am 07.03.2012 das Führen des Titels "Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" gestattet. Er ist damit der erste in Bad Nauheim zugelassene Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Die Sozietät gratuliert!
Das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst die Gebiete des Wettbewerbs-, des Marken-, sowie des Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster- und Patentrechts.
Ebenfalls abgedeckt werden Bezüge zum Urheberrecht.






