RA Sebastian Koch jetzt auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Autor: RA Sebastian Koch

vom: 12.03.2012



 

RA Sebastian Koch wurde von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt / Main am 07.03.2012 das Führen des Titels "Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" gestattet. Er ist damit der erste in Bad Nauheim zugelassene Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Die Sozietät gratuliert!


Das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst die Gebiete des Wettbewerbs-, des Marken-, sowie des Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster- und Patentrechts.

Ebenfalls abgedeckt werden Bezüge zum Urheberrecht.

Aktuelles

OLG München erschwert PKH für Insolvenzverwalter

Beschluss vom 05.04.2013, Az. 5 U 1051/13

BGH kippt Ausschlussklauseln der Rechtsschutzversicherer bei Anlegeransprüchen

BGH Az. IV ZR 84/12; IV ZR 174/12

Mietrechtsreform zum 01.05.2013 in Kraft getreten

Zahlreiche Änderungen sind zu berücksichtigen!

Planungsfehler und Baumangel: Ausgleichsanspruch verjährt vor Mängelrüge!


 
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.05.2012 – 13 U 146/10

Wettbewerbstätigkeit während Freistellung nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages



 
BAG, Urteil vom 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

Montranus-Fonds / Ansprüche gegen Helaba Dublin und/oder Berater sind möglich

 
Widerrufsbelehrungen zum Darlehensvertrag nach OLG München, OLG Frankfurt und OLG Stuttgart, unwirksam, Anlageberater haftet bei verschwiegenen kick-backs, OLG Celle

Ansatz von Eigenleistungen des Vermieters



BGH Urteil vom 14. November 2012 - VIII ZR 41/12


Berlinghoff Rechtsanwälte