BGH zur Irreführung beim Einstellen von Gebrauchtfahrzeugen in falscher km-Rubrik
Autor: RA Sebastian Kochvom: 07.10.2011

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BGH, Urteil vom 06.10.2011 (I ZR 42/10)
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.10.2011 (I ZR 42/10) entschieden, dass das Einstellen eines Gebrauchtwagens auf einer Internethandelsplattform in der falschen km-Rubrik dann nicht irreführend (§ 5 UWG) ist, wenn sich - wie im entschiedenen Fall - schon aus der Überschrift des konkreten Angebots die zutreffende km-Angabe ergibt. Eine Irreführung des Verbrauchers sei dann ausgeschlossen.
Der Bundesgerichtshof hat damit die anderslautenden Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage des Wettbewerbers abgewiesen.
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht






