BGH zur Irreführung beim Einstellen von Gebrauchtfahrzeugen in falscher km-Rubrik

Autor: RA Sebastian Koch

vom: 07.10.2011



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BGH, Urteil vom 06.10.2011 (I ZR 42/10)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.10.2011 (I ZR 42/10) entschieden, dass das Einstellen eines Gebrauchtwagens auf einer Internethandelsplattform in der falschen km-Rubrik dann nicht irreführend (§ 5 UWG) ist, wenn sich - wie im entschiedenen Fall - schon aus der Überschrift des konkreten Angebots die zutreffende km-Angabe ergibt. Eine Irreführung des Verbrauchers sei dann ausgeschlossen.

 

Der Bundesgerichtshof hat damit die anderslautenden Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage des Wettbewerbers abgewiesen.

Pressemitteilung des BGH

 
Sebastian Koch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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