Entscheidung zur Haftung der Bank bei Anlageberatung zu N1-Fonds rechtskräftig
Autor: RA Sebastian Kochvom: 11.08.2011

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Im von Berlinghoff Rechtsanwälte geführten Verfahren (siehe News vom 10.12.2010) hat die verklagte Bank nun ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH zurück genommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Offenbar wollte die Bank damit einer weiteren anlegerfreundlichen Entscheidung durch den BGH zuvor kommen.
Dies bestätigt, dass Banken, die Rückvergütungen verschwiegen haben, zunehmend die Aussichtslosigkeit ihrer Einwenungen erkennen.
Allerdings werden zum 31.12.2011 die vor dem 31.12.2001 entstandenen Ansprüche endgültig verjähren, so dass ein Handeln noch in diesem Jahr angezeigt ist.
Sebastian Koch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
RA Koch führt derzeit mehrere Verfahren gegen Banken wegen der Vermittlung geschlossener Fonds und macht auch in weiteren Verfahren Ansprüche gegen Banken und freie Anlageberater außergerichtlich geltend.






